Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Relaxpark GmbH
Geltung der AGB
Diese AGB gelten für die Angebote und Leistungen der Firma Relaxpark GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Bei Abweichungen von den AGB des Relaxpark GmbH Unternehmens wird der Kunde informiert und muss Diese durch seine Unterschrift Bestätigen.
Diese AGB gelten auch dann, wenn Relaxpark GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte des Anbieters sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Dies gilt nicht bei einer gesetzlichen Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
Vertragsabschluss
Der komplette Angebotsumfang der Firma Relaxpark GmbH ist freibleibend und unverbindlich. Mit der Annahme einer Buchungsanfrage durch Relaxpark GmbH kommt zwischen dem Kunden und Relaxpark GmbH ein Mietverhältnis zustande.
Das Akzeptieren der AGB seitens des Kunden ist Voraussetzung, um einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Relaxpark GmbH und dem Kunden abzuschließen.
Die Mitarbeiter, oder div. andere Beauftragte der Firma Relaxpark GmbH sind, soweit nicht anders vereinbart, keine gesetzlichen Vertretungsberechtigten.
Z.B. können Mitarbeiter nicht als Prokurist agieren.
Mietvertrag
Relaxpark GmbH bieten den Fluggästen des Flughafens DUS (Düsseldorf International) die Möglichkeit ihr Fahrzeug gegen eine Gebühr (s. Preisliste) abzustellen und von Relaxpark GmbH kostenlos eingerichteten Shuttle-Service zu nutzen. Soweit Verfügbarkeit besteht, bietet die Relaxpark GmbH darüber hinaus zusätzlich kostenlos an, dass das Fahrzeug am Flughafen Düsseldorf entgegengenommen und zurückgegeben wird (Valet-Service). Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Shuttle-Service oder Valet-Service. Es handelt sich um kostenfreie Gefalligkeiten, welche im Rahmen der Verfügbarkeit angeboten werden.
Diese sind nicht Teil des Mietvertrages.
Die Verwahrung und die Bewachung sind nicht Vertragsbestandteil. Auch übernimmt Relaxpark GmbH keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.
Mietvertrag und Valet-Service
Die Übergabe des Kundenfahrzeugs findet am Flughafen Düsseldorf statt. Mit der Übergabe kommt ein weiterer Valet-Parkvertrag zwischen Relaxpark GmbH und dem Kunden zustande. Das Kundenfahrzeug wird auf direktem Wege auf das Gelände von Relaxpark GmbH gebracht.
Mietvertrag und Shuttle-Service
Relaxpark GmbH bieten den Fluggästen des Flughafens DUS (Düsseldorf International) die Möglichkeit ihr Fahrzeug gegen eine Gebühr (s. Preisliste) abzustellen und von Relaxpark GmbH kostenlos eingerichteten Shuttle-service zu nutzen.
Die Verwahrung und die Bewachung sind nicht Vertragsbestandteil. Auch übernimmt Relaxpark GmbH keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.
Durch den Vertragsabschluss verpflichtet sich Relaxpark GmbH dem Kunden gegenüber einen unbestimmten Parkplatz für die gebuchte Dauer zur Verfügung zu stellen. Relaxpark GmbH ist es gestattet, das Fahrzeug auf das nahe gelegene zweite oder dritte Gelände (ca. 6 km hin ca. 6 km zurück. Im Hauptsaion ca. 15 km hin ca. 15 km zurück) zu überführen und abzustellen.
Relaxpark GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Relaxpark GmbH kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeuges eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Relaxpark GmbH bleiben hiervon unberührt.
Relaxpark GmbH ist auch berechtigt, das Kundenfahrzeug nach Ablauf der Mietdauer von dem Betriebsgelände auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen.
Auf dem Betriebsgelände der Relaxpark GmbH gilt die Straßenverkehrsordnung nach deutschem Recht (StVO). Auf dem gesamten Gelände der Relaxpark GmbH gilt das Tempolimit – Schritttempo.
Sowohl der Kunde als auch Relaxpark GmbH müssen die Verkehrszeichen beachten. Der Kunde muss den Anweisungen der Firma Relaxpark GmbH der Mitarbeiter der Firma Relaxpark GmbH und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen müssen sich so verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Die Kundenfahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen / Parkmöglichkeiten abgestellt werden. Hierbei hat der Kunde darauf zu achten, dass die Parkweise kein weiteres Fahrzeug beschädigt, oder behindert.
Wenn nicht anders verordnet, hat der Kunde sein Fahrzeug auf den zugewiesenen Stellplatz zu stellen. So ist Relaxpark GmbH dazu berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten der Kunden zu entfernen bzw. entfernen zu lassen, falls das Fahrzeug auf einen nicht zugewiesenen Platz steht.
Dem Kunden ist es untersagt, sein Fahrzeug zu reparieren, zu waschen / reinigen, Flüssigkeiten vom Fahrzeug abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren unnötig laufen zu lassen, sowie Fahrzeuge mit Undichtigkeiten abzustellen, falls keine ausdrückliche Zustimmung erteilt worden ist. Falls durch den Kunden Verunreinigungen verursacht worden sind, sind diese unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu entfernen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; So hat der der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von Relaxpark GmbH ist ausschließlich für den Zweck der Leistungen und Angebote vorgesehen. Relaxpark GmbH ist gestattet, im gesonderten Fällen, das Abstellen des Kundenfahrzeugs zu verweigern oder vom Gelände zu entfernen.
Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs die erforderliche Fahrerlaubnis und den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Relaxpark GmbH besitzt.
Der Fahrer/Kunde ist verpflichtet auf Wunsch des Unternehmens, seine Fahrerlaubnis vorzulegen. Sollte es einen berechtigten Verdacht geben, dass das Fahrzeug nicht versichert ist, so hat der Kunde auch diese Bescheinigung vorzulegen. Ist der Kunde dazu nicht in der Lage, hat Relaxpark GmbH die Berechtigung, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
Mit dem Mietvertrag eines Stellplatzes, bietet Relaxpark GmbH dem Kunden einen Shuttle-service zum Düsseldorfer Flughafen (DUS) bis max. 3 Personen ohne Aufpreis. Die Anzahl, sowie das Gewicht der Gepäckstücke ist mit den Anforderungen der Charter- und Linienfluggesellschaften (innerhalb des kostenlosen Limits) identisch. Bei Übergepäck ist Relaxpark GmbH nur nach gesonderter Vereinbarung zur Beförderung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden. Der Shuttle-service richtet sich individuell auf die Abreise- und Ankunftszeiten des Kunden. Jedoch behält sich Relaxpark GmbH vor, eine Sammelbeförderung durchzuführen, auch wenn im Einzelfall eine zumutbare Verzögerung für den Kunden auftritt (bis zu 10 min.)
Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden im Zuge des Reservierungsverfahrens auf der Internetseite anzugeben. Relaxpark GmbH haftet nach Maßgabe der Regelungen. nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Düsseldorf, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-in-Zeit bei Relaxpark GmbH den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der Firma Relaxpark GmbH seinen Flug nicht mehr erreicht. Ausgeschlossen ist eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für Verkehrsbedingte, nicht von Relaxpark GmbH verschuldete Verzögerungen.
Der Shuttle-service zwecks Rücktransport vom Düsseldorfer Flughafen (DUS) erfolgt im Normalfall unmittelbar nach Eintreffen des Kunden. Der Kunde hat nach Ladung des Flugzeugs Relaxpark GmbH telefonisch zu kontaktieren, damit Relaxpark GmbH ein Fahrzeug zur Abholung schicken kann.
Relaxpark GmbH behält sich unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen das Recht vor, stark oder randalierende oder alkoholisierte, Kunden nicht zu befördern.
Auf Wunsch des Kunden, kann Relaxpark GmbH einen oder mehrere Kindersitze zur Verfügung stellen. Dieser Wunsch kann nach Buchungsbetätigung geäußert werden.
Kfz-Dienstleistungen in naher Zukunft
Relaxpark GmbH bieten dem Kunden während der Mietzeit des Stellplatzes zusätzliche Dienstleistungen an. U.a. kann der Kunde Dienstleistungen wie eine komplette Fahrzeugaufbereitung, Beulendoktor oder Scheibenreparaturservice hinzu buchen. Die zusätzlich gebuchten Dienstleistungen werden während der Abstellzeit von Relaxpark GmbH durchgeführt. Dies stellt ausdrücklich einen separaten Vertrag zwischen den Parteien dar.
Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde verpflichtet sich mit der verbindlichen Buchung, den vereinbarten Preis zu zahlen.
2. Die angegebenen Preise von Relaxpark GmbH sind Bruttopreise.
3. Die Abrechnung geschieht im 24 Std.-Takt.
4. Der Kunde erhält die Rechnung direkt zu Beginn der Abstellzeit und die Gebühr ist komplett in Euro zu zahlen.
5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Relaxpark GmbH nicht nutzt, so bleibt der Anspruch des Relaxpark GmbH auf Entgelt bestehen gem. § 537 I BGB.
6. Sofern der Kunde in der vereinbarten Zeit sein Fahrzeug nicht abholt, wird für jeden weiteren Tag zusätzlich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 100,- € berechnet.
7. Für Autos mit Übergröße z.B. Pickups oder Transporter berechnen wir einen Aufschlag in Höhe von 30,00€.
8. Sofern der Kunde vor der vereinbarten Zeit (unangekündigt vor 24h) sein Fahrzeug abgeben möchte, wird eine Servicegebühr in Höhe von 20,00 € abgerechnet.
9. Flughafengebühr in Höhe von 10,00 € bei Shuttle-Service
10. Flughafengebühr in Höhe von 5,00 € bei Valet-Service
11. Aufpreis von € 5,- pro Person ab der 3. Person bei Shuttle-Service
Rücktritt / Kündigung
Der Kunde oder der Anbieter Relaxpark GmbH können bis 24 Std. vor Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten.
Die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts endet 24 Std. vor dem Beginn der Mietzeit. In dieser Zeit fallen im Falle eines Rücktritts keine Kosten an. Erfolgt der Rücktritt außerhalb der 24h-Frist, aber noch vor Beginn der Mietzeit, fällt eine Rücktrittspauschale von 80% des Gesamtbetrages an. Es steht dem Kunden frei, einen Nachweis zu liefern, dass Relaxpark GmbH keinen oder ein niedrigeren Schaden entstanden ist.
Ein Rücktritt während der Mietzeit ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Es handelt sich um ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit, es endet mit Ablauf dieser. Eine ordentliche Kündigung ist für den Zeitraum der Mietzeit ausgeschlossen. Das gesetzlich vorgesehene Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
Haftung
Eine Haftung der Relaxpark GmbH ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Relaxpark GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Relaxpark GmbH beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Relaxpark GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Relaxpark GmbH beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung der Relaxpark GmbH auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
Die Relaxpark GmbH übernimmt keine Garantie für die von ihr geschuldeten oder vorgenommenen Leistungen oder Nebenleistungen.
Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung der Firma Relaxpark GmbH in diesen Fällen wird ausgeschlossen. Auch im Parkhaus gebuchte Parkplätze sind von dieser Regelung betroffen, da die Parkhäuser auch anderen Parteien frei zugänglich sind. Falls Autos die im Parkhaus stehen aus logistischen Gründen zu der Annahmestelle gebracht werden und insbesondere es zu Hagel- Sturm- oder Unwetterschäden kommt, ist auch die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges haftbar zu machen.
Der Anbieter haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde.
Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge eines technischen Defekts durch das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände des Anbieters verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Ein Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall nicht mit dem Anbieter zustande.
Die Relaxpark Gmbh haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Relaxpark GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Relaxpark GmbH beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Relaxpark GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Relaxpark GmbH beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung der Relaxpark GmbH auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
Die Relaxpark GmbH übernimmt keine Garantie für die von ihr geschuldeten oder vorgenommenen Leistungen oder Nebenleistungen.
Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge eines technischen Defekts durch das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände des Anbieters verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe, Shuttle-Service, Valet-Service etc.) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Ein Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall nicht mit dem Anbieter zustande.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Relaxpark GmbH in Düsseldorf, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
3. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Schriftform und Nebenabreden